Diese Seite unterstützt Fahrschulinhaber:innen und verantwortliche Leitungen dabei, Prävention, Beschwerdewege und Fürsorgepflicht im Betrieb klar zu regeln.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Mitarbeitende schützen und Verantwortung für Verhalten im Betrieb übernehmen – in beide Richtungen (Schutz der Mitarbeitenden und Verantwortung gegenüber Dritten).
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Eingang | Meldung aufnehmen (ggf. anonym, falls Lösung vorhanden). |
| 2. Schutz | Betroffene Person entlasten, Zuordnungen/Termine prüfen. |
| 3. Klärung | Fakten prüfen, Gespräche führen, dokumentieren. |
| 4. Maßnahmen | Gespräche, Schulung, ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen. |
| 5. Rückmeldung | Ergebnis/Nächste Schritte transparent mitteilen. |
Bitte wenden Sie sich bei aufsichtsrechtlichen Fragen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises/Ihrer Stadt. Für Baden‑Württemberg ist hier eine konkrete Liste pro Landkreis vorgesehen.